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   VGH Bayern, 17.08.2011 - 19 C 11.1487   

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https://dejure.org/2011,65580
VGH Bayern, 17.08.2011 - 19 C 11.1487 (https://dejure.org/2011,65580)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.08.2011 - 19 C 11.1487 (https://dejure.org/2011,65580)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. August 2011 - 19 C 11.1487 (https://dejure.org/2011,65580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Streitwertbeschwerde, mehrere Ansprüche auf Erlaubnis, hilfsweise Duldung des Aufenthalts; Klagerhebung auch durch Familienmitglieder des Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.01.1982 - 1 B 1.82

    Anforderungen an die Anfechtung einer Ausweisungsverfügung - Zulässigkeit und

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2011 - 19 C 11.1487
    An dieser Selbstständigkeit fehlt es, weil der Kläger zu 1 nur ein einziges Aufenthaltsrecht benötigt und erhalten kann; die begehrten Entscheidungen hätten dem Aufenthaltswunsch des Klägers zu 1 lediglich mit unterschiedlicher Nachhaltigkeit Rechnung getragen (vgl. BVerwG vom 29.1.1982 BayVBl 1982, 380; OVG Lüneburg vom 17.6.2008 Az. 2 OA 312/08, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2008 - 2 OA 312/08

    Streitwertfesetzung bei einem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis,

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2011 - 19 C 11.1487
    An dieser Selbstständigkeit fehlt es, weil der Kläger zu 1 nur ein einziges Aufenthaltsrecht benötigt und erhalten kann; die begehrten Entscheidungen hätten dem Aufenthaltswunsch des Klägers zu 1 lediglich mit unterschiedlicher Nachhaltigkeit Rechnung getragen (vgl. BVerwG vom 29.1.1982 BayVBl 1982, 380; OVG Lüneburg vom 17.6.2008 Az. 2 OA 312/08, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 19 E 220/07

    Voraussetzung der Zusammenrechnung mehrerer Streitgegenstände gemäß § 39

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2011 - 19 C 11.1487
    Dem Prozessbevollmächtigten der Kläger ist zuzugeben, dass die begehrten aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen jeweils eigenen Voraussetzungen unterliegen; für die Zusammenrechnung gemäß § 39 Abs. 1 GKG kommt es jedoch nicht hierauf, sondern auf die Selbstständigkeit des materiellen Gehalts dieser Entscheidungen an (OVG NW vom 15.11.2007 Az. 19 E 220/7 DVBl 2008, 135; Herget in Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, RdNr. 8 zu § 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2009 - 18 E 494/09

    Streitwert subjektive Klagehäufung Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2011 - 19 C 11.1487
    Eine solche Zusammenrechnung scheidet aus, wenn die Streitgegenstände materiell identisch sind; dies ist auch dann der Fall, wenn aus familiären Gründen mehrere Kläger ein Aufenthaltsrecht für einen von ihnen beantragen (BVerwG vom 28.1.1991 NVwZ-RR 1991, 669; BayVGH vom 8.11.2010 BayVBl. 2011, 386; OVG NW vom 15.5.2009 Az. 18 E 494/09, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 11 S 164/15

    Antrags- und Klagebefugnis der Tochter bei Antrag auf Erteilung einer

    Zwar wird in Fällen, in denen sich ein Ausländer und dessen Familienangehöriger in einer Klage gemeinsam gegen eine Ausweisung wenden oder eine Aufenthaltserlaubnis begehren, von einer "Rechtsgemeinschaft" in diesem Sinne ausgegangen, weil es der Sache nach letztlich nur um die eine Ausweisung des Ausländers bzw. die eine Aufenthaltserlaubnis für den Ausländer geht (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28.01.1991 - 1 B 95/90 -, NVwZ-RR 1991, 669; Bayer. VGH, Beschluss vom 17.08.2011 - 19 C 11.1487 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22.02.2008 - 18 B 358/08 -, juris; Senatsbeschluss vom 14.12.2005 - 11 S 2719/04 -, juris; Hamb. OVG, Beschluss vom 04.05.2001 - 4 Bs 324/00 -, NVwZ-RR 2002, 308).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2021 - 11 L 42.20

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

    Denn eine Zusammenrechnung setzt voraus, dass mehrere Streitgegenstände jeweils einen selbständigen wirtschaftlichen Wert oder, im Fall nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten, einen selbständigen materiellen Gehalt haben (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2007 - 19 E 220/07 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 19 C 11.1487 -, juris Rn. 2).

    Im Ergebnis ging es dem Kläger nicht um die (kumulative) Erteilung beider Aufenthaltstitel, sondern, was nachvollziehbar ist, um die Erteilung desjenigen Aufenthaltsrechts mit den für den Kläger günstigsten Rechtsfolgen und dauerhaftestem Bestand (ebenso einen selbständigen materiellen Gehalt ablehnend: Beschluss des Senats vom 27. August 2020 - OVG 11 L 5/20 -, juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 19 C 11.1487 -, juris Rn 2).

  • VG Regensburg, 24.04.2012 - RO 9 K 11.01164

    Reist eine mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratete Ausländerin zum

    Als Streitwert ist demnach nur der einfache Auffangwert, d.h. 5.000.-- EUR, festzusetzen (vgl. BayVGH vom 17. August 2011, Az. 19 C 11.1487; OVG Sachsen-Anhalt vom 13. Mai 2009, Az. 2 O 34.09).
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